=Vorgehensweise bei Abmahnungen

Post vom Anwalt, was tun?

Regelmäßig berichtet die Presse über Fälle, in denen Webseitenanbieter, Forumsbetreiber oder Nachrichtendienste kostenpflichtige Post vom Anwalt bekommen. Aber nicht nur das: Wahrscheinlich am häufigsten sind von diesen so genannten Abmahnungen Privatpersonen betroffen, weil sie selbst oder Angehörige des Haushalts (oft die eigenen Kinder) in Tauschbörsen gegen geltendes Recht verstoßen haben sollen. Die Forderungen sind häufig drastisch, die Fristen, in denen reagiert werden muss, kurz. Wie sollte man sich in einem solchen Fall verhalten?

Abmahnungen sind Schreiben von jemandem, der eine Rechtsverletzung beklagt. Sie dienen eigentlich einem sinnvollen und legitimen Zweck: dazu, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu verhindern. Statt sofort zu Gericht zu gehen, soll derjenige, dessen Rechte verletzt wurden, den Verletzer zunächst anschreiben und ihm Gelegenheit geben, die Sache außergerichtlich aus der Welt zu schaffen. Das Prinzip der Abmahnung ist ein vorwiegend deutsches Phänomen, dass es in den meisten anderen Ländern so nicht gibt.

Heutzutage werden Abmahnungen häufig missbraucht, um Menschen einzuschüchtern und sie dazu zu bringen, Erklärungen abzugeben oder Zahlungen zu leisten, auf die eigentlich gar kein Anspruch besteht. Außerdem werden so viele davon verschickt, oft selbst für kleinste Verstöße, dass Abmahnungen sich zu einem großen Ärgernis für die Bürger entwickelt haben, wenn nicht zu einer Bedrohung. Oft wird inzwischen daher von einem „Abmahnunwesen“ gesprochen.

Wofür kann man sich eine Abmahnung einhandeln?

Man kann für alle möglichen Arten von Rechtsverletzungen abgemahnt werden. Das können Beleidigungen sein, oder jemand verletzt das Persönlichkeits- oder Markenrecht. In sehr vielen Fällen lautet der Vorwurf, in Tauschbörsen das Urheberrecht verletzt zu haben.

Welche Handlungen führen am häufigsten zu Abmahnungen?

Dass die Zahl der Abmahnungen in den letzten Jahren so stark zugenommen hat, liegt daran, dass heute immer mehr Menschen im Internet aktiv sind. Sie bloggen, tauschen Dateien, bauen Webseiten und laden Videos hoch. All diese Handlungen spielen sich in der Öffentlichkeit ab, nämlich in einem weltweit für jedermann zugänglichen Datennetz. Die Annahme, im Internet sei man sicher, weil anonym, ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Jeder Nutzer hinterlässt Datenspuren, wenn er Online-Medien verwendet. Mithilfe dieser Datenspuren können in sehr vielen Fällen Nutzer – oder zumindest die Inhaber von Internet-Anschlüssen – identifiziert werden. So sind in Tauschbörsen beispielsweise die IP-Adressen der Online-Anschlüsse sichtbar, von denen aus Musik, Filme oder Games getauscht werden. Eine IP-Adresse kann wiederum zum Nutzer (oder genauer: zum Anschlussinhaber) zurückverfolgt werden, weil jede Adresse immer einem bestimmten Anschluss zugeordnet ist, solange die Internet-Verbindung besteht.

Das führt dazu, dass manche Rechteinhaber (z. B. die Musik- oder die Gamesindustrie) Filesharing-Systeme wie BitTorrent oder eDonkey systematisch danach durchsuchen, ob „ihre“ Inhalte dort angeboten werden. Wenn ja, wird die jeweilige IP-Adresse gespeichert. Zwar kann der Rechteinhaber (also z. B. eine Plattenfirma) damit noch nichts anfangen. Die IP-Adresse selbst gibt keinen direkten Aufschluss über den Nutzer. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) gibt ihnen jedoch die Möglichkeit, vom Internet-Provider Auskunft darüber zu bekommen, welcher Anschlussinhaber hinter der IP-Adresse steckt. Wenn ein Gericht dem zustimmt, werden Name und Adresse des Anschlussinhabers offengelegt. Mit diesen Informationen kann dann der Anwalt des Rechteinhabers die Abmahnung verschicken.

Nicht alle Rechtsverletzungen können auf diese Weise aufgedeckt werden. Und nicht in allen Fällen werden Urheberrechtsverletzungen so rigoros verfolgt, wie in Tauschbörsen. Nutzer von Youtube oder Filehostern wie Rapidshare werden, soweit bekannt, kaum verfolgt. Das kann verschiedene Gründe haben. Zum einen werden hier keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten unmittelbar sichtbar. Videoportale und Filehoster sind also schwerer zu kontrollieren und können nicht ohne weiteres automatisiert nach Informationen über die Nutzer durchkämmt werden. Zum anderen haben Tauschbörsen keinen Betreiber. Sie bestehen nur aus den teilnehmenden Nutzern, ohne dass auf einem zentralen Server (der wiederum einem Anbieter gehören würde, der ermittelt werden kann) Inhalte gespeichert werden. Ist dagegen – wie bei Videoportalen, Filehostern und ähnlichen Diensten – ein Anbieter vorhanden, ist es für die Rechteinhaber natürlich effektiver, gegen die Anbieter vorzugehen als gegen jeden einzelnen Nutzer.

Am leichtesten können die Rechtsverletzungen mit Abmahnungen geahndet werden, die unmittelbar zum Nutzer zurückverfolgt werden können. Das sind die, die in Webangeboten stattfinden, bei denen der Nutzer reale Daten angeben muss, etwa bei eBay. Wer ein Produktfoto in seine Auktion einstellt, das er nicht selbst gemacht hat (das ist nicht erlaubt) oder ein zum Beispiel aus der Türkei mitgebrachtes, gefälschtes Ed-Hardy-T-Shirt verkaufen will, kann leicht abgemahnt werden. Das gleiche gilt für „geklaute“ Fotos auf öffentlich einsehbaren Facebook- oder MySpace-Seiten. Auch in Social Communities meldet man sich mit seinen richtigen Daten an, denn es hat wenig Sinn, sich unter Pseudonym anzumelden, weil man ja unter seinem Namen gefunden werden möchte. Schließlich können auch die Inhalte auf Webseiten oft ohne weiteres zu einer bestimmten Person zurückverfolgt werden.

Kann man sich vor Abmahnungen schützen?

Am besten kann man sich vor Abmahnungen schützen, indem man nicht gegen Gesetze verstößt – vor allem nicht im Internet. So einfach, wie das klingt, ist es aber nicht.

Zum einen ist vielen Menschen häufig gar nicht klar, dass sie gegen Gesetze verstoßen, weil sie sie nicht kennen und nicht wissen, was erlaubt und was nicht erlaubt ist. Zum anderen bekommen gerade bei Internet-Rechtsverletzungen in vielen Fällen gar nicht diejenigen die Abmahnung, die die Gesetze gebrochen haben, sondern andere, die mit der Rechtsverletzung in irgendeiner mittelbaren Beziehung stehen. Die Rechtsprechung lässt eine Haftung von Dritten in vielen Fällen zu, wenn diese etwas zur Rechtsverletzung beigetragen haben. Solche Dritten nennt man juristisch „Störer“, das Prinzip, nach dem sie zur Verantwortung gezogen werden können, Störerhaftung. Es liegt auf der Hand, dass es noch schwerer ist, sich als so ein Verantwortlicher vor Abmahnungen zu schützen, weil man dafür auch andere davon abhalten müsste, Gesetze zu brechen. Darauf hat man jedoch häufig gar keinen Einfluss.

Als Störer können nach Ansicht vieler Gerichte (einig ist die Rechtsprechung hier nicht) zum Beispiel Eltern haften, wenn ihre Kinder über den Familien-PC im Internet gegen Rechte verstoßen haben. Der Standardfall sind auch hier Tauschbörsenvergehen. Eine Plattenfirma kann nur herausfinden, über wessen Anschluss die Rechtsverletzung begangen wurde. Häufig benutzen aber mehrere Personen denselben Internet-Anschluss, man denke etwa an den Hauscomputer einer Familie mit jüngeren Kindern oder ein WLAN, über das alle Bewohner einer Sechser-WG ins Netz gehen. Wer dann eine Datei verbotener Weise vom Computer anderen zugänglich gemacht hat, kann meist nicht geklärt werden. Also wird der Anschlussinhaber zur Verantwortung gezogen.

Die meisten Gerichte verfahren in solchen Fällen nach dem Grundsatz: „Eltern haften für ihre Kinder“. Je jünger die Kinder sind, desto mehr geht die Rechtsprechung davon aus, dass die Eltern die Pflicht haben, sie daran zu hindern, im Internet verbotene Dinge zu tun. Der Einwand, dass die Eltern das in aller Regel gar nicht können, weil sie sich technisch nicht gut genug auskennen oder die Rechtslage nicht kennen, greift meist nicht. Eltern trifft eine sehr weit gehende Sorgfaltspflicht, ihre Schützlinge davon abzuhalten, per PC und Internet gegen das Gesetz zu verstoßen.

Einer ähnlichen Störerhaftung unterliegen zum Beispiel auch Personen, die anderen ermöglichen, sich im Netz zu äußern. So haften nach Ansicht mancher Gerichte (die Rechtsprechung ist hier sehr uneinheitlich) auch Forenbetreiber, wenn die Nutzer des Forums andere beleidigen oder dort rechtswidrig Fotos einstellen. Das gleiche kann für Blogger gelten, wenn in den Kommentaren zu einem Beitrag anonyme Nutzer Verleumdungen aussprechen oder zu rechtswidrigen Handlungen aufrufen. Auch diejenigen, die ein WLAN zuhause haben, sollen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) haften, wenn sich jemand von außen unbefugt Zugriff auf das WLAN verschafft und über den Internetanschluss rechtswidrig Musik tauscht. Wer ein WLAN hat, so der BGH, muss es verschlüsseln, damit kein Unbefugter es benutzen kann. Ist das Funknetz vom Hersteller nicht ausreichend gesichert, muss der Nutzer die Einstellungen vornehmen (man kann das in den Einstellungen des Geräts festlegen). Tut er das nicht, haftet er für Rechtsverletzungen Dritter.

Kurzum: Allgemeine Handlungsanweisungen, wie man sich gegen Abmahnungen schützen kann, gibt es nicht. Möglich und sicherlich sinnvoll ist es, sich selbst, so wie es eben geht, mit der Rechtslage vertraut zu machen (dazu gibt es Angebote wie iRights.info oder klicksafe). Haben Kinder oder Jugendliche Zugriff auf einen PC, ist es sinnvoll, mit ihnen darüber zu sprechen, dass Rechtsverletzungen und daraus folgende Abmahnungen sehr teuer werden können. Soweit es die eigenen Kenntnisse zulassen, sollten sie auch über rechtliche Risiken aufgeklärt werden; gegebenenfalls gibt es auch Möglichkeiten, sich oder die Kinder hierzu schulen zu lassen. Solche Angebote sind heutzutage aber noch immer rar und ein Schulfach „Medienkunde“ gibt es in den Lehrplänen nicht.

Leider schützen auch normale Rechtsschutzversicherungen nicht davor, Anwaltskosten für Abmahnungen zu zahlen, weil sie derartige Risiken nicht abdecken. Noch weniger Sinn haben in diesem Zusammenhang die auf Webseiten üblichen, jedoch generell wirkungslosen Disclaimer (etwa: „Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12.05.1998 muss man sich von fremden, rechtsverletzenden Inhalten ausdrücklich distanzieren. Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen hier verlinkten, rechtswidrigen Inhalten.“). Solche Disclaimer schützen in keiner Weise davor, für Rechtsverletzungen belangt zu werden.