Inzwischen ist es ein verbreitetes Phänomen: Oft tauchen Grafiken oder Illustrationen, die im Internet veröffentlicht wurden, auf anderen Websites auf, ohne dass die Urheber um Erlaubnis gefragt wurden. Dass das rechtswidrig ist, ist eindeutig – es gibt allerdings unterschiedliche Möglichkeiten, darauf zu reagieren.
Einerseits kann man die Betreiber der Webangebote auffordern, die Grafiken wieder von ihren Seiten zu nehmen. Man kann ihnen aber auch anbieten, sie gegen ein Honorar weiter zu nutzen. Immer hat man Anspruch auf Schadenersatz in Höhe einer üblichen Lizenz – das heißt in Höhe des Honorars, das eigentlich für die Veröffentlichung hätte gezahlt werden müssen. Wie bereits angesprochen, ist es nicht vollständig geklärt, welches Honorar „angemessen“ ist. Es gibt allerdings Empfehlungen, wie hoch es bei Online-Verwertungen sein sollte (siehe Hinweis zum Vergütungstarifvertrag Design in der Linkliste unten).
Sollten sich die Anbieter weigern, die Rechte zu erwerben, das Werk von der Seite zu nehmen oder den Schadenersatz zu zahlen, bleibt kein anderer Weg, als durch einen Anwalt abmahnen zu lassen und – wenn nötig – zu klagen. Eine Klage ist natürlich aufwändig und nicht jeder möchte sich die Arbeit machen. Wie man in einem solchen Fall am besten vorgeht, wird auf den Seiten von Mediafon beschrieben, einem Beratungsservice für „Solo-Selbstständige“ der Gewerkschaft Verdi (siehe Linkliste unten).
Alternative Lizenzen - Creative Commons
Man muss sich allerdings fragen, ob man in jeder Situation diesen Weg einschlagen will. Die aufstrebende Grafikerin freut sich vielleicht sogar darüber, wenn ein überregionales Magazin ihre Illustration, die sie in der Schülerzeitung veröffentlicht hat, abdrucken möchte, obwohl die Redaktion nicht dafür bezahlen will. Denn nicht jeder, der entwirft, zeichnet oder gestaltet, tut es ausschließlich, um damit Geld zu verdienen. Es gibt zahlreiche andere Motive: die reine Freude daran, weltanschauliche Gründe, der Versuch, sich auf einem bestimmten Gebiet einen Namen zu machen. Weblogs, Schülerzeitungen und private Webseiten sind das beste Beispiele dafür.
Wer es also anderen auf einfache Weise möglich machen will, die eigenen Werke zu nutzen, kann sie unter einer so genannten alternativen Lizenz veröffentlichen. Die deutschen Versionen der Creative-Commons-Lizenzen und die „Lizenz für Freie Inhalte“ sind die bekanntesten Beispiele für den deutschen Rechtsraum. Bei Creative Commons können sich Kreative mit wenigen Mausklicks nach dem Baukastensystem eine Lizenz erstellen, die es anderen gestattet, ihre Schöpfungen zu nutzen – wahlweise in kommerziellen oder nur in nicht-kommerziellen Angeboten, mit der Erlaubnis das Werk zu bearbeiten oder eben nicht. Auf diese Art kann auch der juristische Laie seine Entwürfe anderen zugänglich machen und dabei bestimmen, was sie damit tun dürfen. Als Resultat versprechen sich die Erfinder dieser Lizenzen, dass mehr Inhalte – in diesem Fall Grafiken und Illustrationen, aber auch Texte, Musik, Filme und dergleichen – für die freie Nutzung zur Verfügung stehen und damit als Reservoir für andere Kreative dienen können.