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Werk oder nicht Werk – das ist die Frage

Schlagworte: Fair Use Recht

Grafiken und Illustrationen können – wie Fotos oder Texte – urheberrechtlichen Schutz genießen. Wann genau das der Fall ist, ist allerdings nicht immer klar, denn im Detail gelten sehr unterschiedliche Regelungen. Wirklich kompliziert wird es bei Layouts und Website-Designs. Nur wenn Kreative über ihre Rechte Bescheid wissen, können sie mit Auftraggebern gute Vereinbarungen darüber treffen, wie ihre Arbeit genutzt wird.

Wie bei Urhebern von Texten und Musik gibt es auch für Bildautoren – also Fotografen, Grafik-Designer, Illustratoren, Karikaturisten, Pressezeichner und andere – eine Verwertungsgesellschaft: die VG Bild-Kunst. Diese Verwertungsgesellschaft nimmt für die Urheber Ansprüche wahr, die dadurch zustande kommen, dass es in gewissem Rahmen erlaubt ist, private Kopien von Werken herzustellen. Dazu zählen die Vergütungen für Kopien, die mit Hilfe von Fotokopiergeräten oder Scannern oder mittels CD-Brennern hergestellt werden; außerdem die Vergütung dafür, dass illustrierte Werke in Bibliotheken oder durch Lesezirkeluntemehmen ausgeliehen werden. Auch die Vergütungen für die Kabelweiterleitung von Fernsehprogrammen und für die Nutzung von Abbildungen in Pressespiegeln fallen darunter.
 
Diese Vergütungsansprüche können nur von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden, so dass Bildautoren mit der VG Bild-Kunst einen Wahrnehmungsvertrag abschließen müssen, um Geld aus diesem Topf zu bekommen (Link zur VG Bild-Kunst unten).