Wie bei Urhebern von Texten und Musik gibt es auch für Bildautoren – also Fotografen, Grafik-Designer, Illustratoren, Karikaturisten, Pressezeichner und andere – eine Verwertungsgesellschaft: die VG Bild-Kunst. Diese Verwertungsgesellschaft nimmt für die Urheber Ansprüche wahr, die dadurch zustande kommen, dass es in gewissem Rahmen erlaubt ist, private Kopien von Werken herzustellen. Dazu zählen die Vergütungen für Kopien, die mit Hilfe von Fotokopiergeräten oder Scannern oder mittels CD-Brennern hergestellt werden; außerdem die Vergütung dafür, dass illustrierte Werke in Bibliotheken oder durch Lesezirkeluntemehmen ausgeliehen werden. Auch die Vergütungen für die Kabelweiterleitung von Fernsehprogrammen und für die Nutzung von Abbildungen in Pressespiegeln fallen darunter.
Diese Vergütungsansprüche können nur von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden, so dass Bildautoren mit der VG Bild-Kunst einen Wahrnehmungsvertrag abschließen müssen, um Geld aus diesem Topf zu bekommen (Link zur VG Bild-Kunst unten).